BEG-Förderung
Heizungstausch 2024
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, inklusive der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Informationen zu Höhe und weiteren Eckpunkten der BEG-Förderung haben wir für Sie zusammengestellt.
Um noch von der staatlichen Förderung für Ihren Heizungstausch zu profitieren, heißt es: Jetzt schnell handeln!
Die BEG-Förderung im Heizungsgesetz ist begrenzt
Was viele nicht wissen: Der im Heizungsgesetz festgelegte Betrag für die staatliche Förderung für Heizungen ist begrenzt und wird nicht mehr erweitert. Die Förderung wird nach Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Ist der Topf aufgebraucht, gehen alle übrigen Antragssteller leer aus.
In Kürze erweitert sich der Kreis der Antragsberechtigten aber stark. Bei der Beantragung einer Förderung für den Heizungstausch ist daher Eile geboten.
Achtung: Wer die Förderung für den Heizungstausch zu spät beantragt, kann leer ausgehen!
Weniger Förderungen beim Heizungstausch
Ab Mai leert sich der Fördertopf des Gebäudeenergiegesetz 2024 noch rasanter. Nach den Richtlinien der KfW sind aktuell für Förderungen nur Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern antragsberechtigt. Ab Mai erweitert sich der Kreis um Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEGs bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Ab August dürfen zusätzlich noch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Wohnungen in WEGs bei Maßnahmen am Sondereigentum Förderungen für einen Heizungstausch beantragen.
Der Kreis der Förderberechtigten wächst also stark. Das Problem: Mit mehr Antragsstellenden sowie größeren Wohnobjekten, die entsprechend höhere staatliche Förderungen für ihre neue Heizung erhalten, leert sich der Fördertopf ab Mai und August 2024 noch rasanter.
Förderungen im Heizungsgesetz 2024: Schnell sein lohnt sich!
Selbst wenn im Sommer noch Geld im Fördertopf des Heizungsgesetzes ist, können zu spät eingegangene Anträge für Förderungen leer ausgehen: Aufgrund der hohen Zahl von Antragssteller können Bearbeitung und Ausschüttung verzögert erfolgen und die entsprechenden Summen somit noch nicht herausgerechnet worden sein.
Da die Förderanträge nach Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet werden, ist also klar im Vorteil, wer seinen Antrag zum Heizungstausch frühzeitig einreicht.
Kommen Sie auf uns zu: Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Termin zu Ihrem Heizungstausch und zur zeitnahen Beantragung Ihrer maximalen BEG-Förderung.
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