Becker Aalen

Das neue Gebäude­energie­gesetz 2024

Ab 01. Januar 2024 gilt die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wir erklären Ihnen kurz und knapp, was Sie jetzt dazu wissen müssen.

Das neue Gebäude­energie­gesetz ab 2024

Am 1. Januar 2024 tritt die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, in Kraft. Bereits seit 2020 regelt es als Nachfolger der EnEV (2002) die energetischen Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude in Bezug auf Heizungstechnik und Wärmedämmung.

Zentral im GEG sind die konkreten Erfüllungs- und Ersatzmaßnahmen beim Einbau eines Heizungssystems basierend auf regenerativen Energien. Dazu gehören:

›  Anschluss an ein Wärmenetz
›  Stromdirektheizung
›  Wärmepumpe
›  Solarthermie
›  Biomasseheizung
›  H2-ready-Gasheizungen
›  Hybridheizungen

Bis zum 31. Dezember 2044 sollen alle bestehenden Heizungen, die auf Erdgas oder Öl basieren, ausgetauscht worden sein.

Ziel des GEG

Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist, dass Deutschland bis 2045 im Gebäudesektor klimaneutral wird. Hierfür müssen die Treibhausgasemissionen deutlich reduziert werden. Da der Heizungssektor zu einem Großteil mit fossilen Brennstoffen arbeitet, fällt hier auch ein erheblicher Anteil der Emissionen an.

Der Austausch von Erdgas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen spielt darum eine wesentliche Rolle beim Erreichen der Klimaziele.


Wichtige Eckpunkte des GEG im Neubau und Altbau

Das neue GEG sieht unter anderem vor, dass Gemeinden und Städte je nach Einwohnerzahl bis zum 30. Juni 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung offenlegen. Diese definiert, wie die Wärmeversorgung vor Ort perspektivisch aussehen soll. Das können Verbraucher in Ihre Entscheidung für ein neues Heizsystem einfließen lassen.

Jede Heizung im Neubau muss allerdings bereits ab 1. Januar 2024 zu mindestens 65 % mit regenerativer Energie arbeiten. Welches Heizungssystem Hausbauer wählen, bleibt aber offen. Liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor, dürfen Hausbauer auch eine Gasheizung einbauen.

Im Gebäudebestand ändert sich vorerst nichts. Heizsysteme, die einwandfrei arbeiten, dürfen auch weiterhin bestehen. Defekte Heizungen dürfen repariert werden. Erst, wenn es tatsächlich zu einem Heizungstausch kommt, greift nach einer Übergangsfrist auch hier die 65-%-Regelung.

Welche Heizung die richtige für Sie ist, finden wir gemeinsam heraus. Gerne beraten wir Sie vor Ort und besprechen alle wichtigen Faktoren bezüglich Ihrer bestehenden Heizung oder Ihres neuen Heizsystem.

Neue Förderungen ab 2024

Im Rahmen der Novelle zum GEG sollen auch neue Fördermaßnahmen verabschiedet werden. Zuschüsse und Kredite sollen Verbraucher finanziell entlasten bzw. zum Heizungstausch motivieren.

Neben den Staatlichen Förderprogrammen bieten auch die Länder zusätzliche finanzielle Mittel an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren aktuellen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

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