Becker Aalen

Förderung bei
Heizungstausch

Sichern Sie sich die maximale Förderung bei einem Heizungstausch. Die wichtigsten Fakten und Daten zum BEG seit 1. Januar 2024.

Bundes­förderung für effiziente Gebäude ab 2024

Im Rahmen der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Die BEG unterstützt Hausbesitzer mit zahlreichen Fördermitteln beim Einbau einer neuen Heizung und notwendigen Begleitmaßnahmen. Alle Fördermittel sind kombinierbar bis zu einem Fördersatz von 70 %. So soll die Wärmewende, also der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Heizungssektor vorangetrieben werden.

Förderungen für Heizungstausch können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, Zuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wichtige Eckpunkte des BEG seit 1. Januar 2024


Grundförderung für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude

Alle privaten Hauseigentümer sowie Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Contractoren können eine Grundförderung von 30 % beantragen. Vermieter dürfen nur die Kosten über die Miete umlegen, von denen sie nicht durch die Förderung entlastet werden.


Einkommensabhängiger Bonus

Eigentümer mit einem jährliches Haushaltseinkommen bis zu 40.000 €, die ihre Immobilie selbst nutzen, erhalten einen Bonus von 30 %.


Geschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümer, die ihre Heizung frühzeitig austauschen, erhalten bis 2028 einen Bonus von 20 %. Anschließend verringert sich dieser Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte, also 2029 zunächst auf 17 %. Der Geschwindigkeitsbonus gilt beim Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von Gas- bzw. Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.


Effizienzbonus

Werden bei einer effizienten, elektrischen Wärmepumpe als Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt, gibt es einen Effizienzbonus von 5 %.


Emissionsminderungszuschlag

Hält eine neue Biomasseanlage den Grenzwert von 2,5 mg/m3 für Staub ein, werden unabhängig von der maximalen Fördersumme pauschal 2.500 € Zuschlag gewährt. Zu beachten gilt jedoch, dass sich bei Beantragung dieses Zuschlags die förderfähigen Gesamtkosten um 2.500 € verringern.


Maximal förderfähige Investitionskosten

Für Einfamilienhäuser gilt eine Fördergrenze von 30.000 €. Bei einer Gesamtförderung von 70 % beträgt die maximale Summe also 21.000 €.
Für Mehrfamilienhäuser bzw. Vermietende gelten separate Bedingungen für die Förderung. Bei Nicht-Wohngebäuden richten sich die Fördermittelgrenzen nach der Quadratmeterzahl.


Zusätzlich kombinierbar: Zuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen

Ergänzend können Hausbesitzer einen weiteren Zuschuss in Höhe von 15 % für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen beim BAFA beantragen. Dazu gehören z. B. die Dämmung der Gebäudehülle oder moderne Anlagentechnik. Dieser Zuschuss erhöht sich um weitere 5 %, wenn ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Maximal 60.000 € pro Wohneinheit (30.000 € ohne iSFP) können hier gefördert werden.

Da alle Fördermittel miteinander kombinierbar sind, liegen die förderbaren maximalen Ausgaben bei einem Einfamilienhaus oder der ersten Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses also bei insgesamt 90.000 €.

Zudem kann es sich lohnen, zu prüfen, ob das Bundesland, die Kommune oder die Stadt weitere Förderangebote bereithält.


Steuerliche Vorteile und günstige Kredite

Alternativ zur Zuschussförderung kann nach wie vor die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden.

Neu hinzugekommen ist ein zinsverbilligtes Kreditangebot für Hausbesitzer mit einem jährlichen Einkommen von 90.000 €. Längere und flexiblere Laufzeiten sollen die finanzielle Belastung zeitlich strecken und auch verringern.

Das bisher geltende Angebot für zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. Kauf eines Effizienzhauses bleibt bestehen.

Für die Informationen in diesem Artikel übernehmen wir keine Haftung. Bitte halten Sie sich auf der Website der KfW auf dem neusten Stand.

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Termin zur optimalen Förderung Ihrer Wunschheizung.

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